Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Benutzung der Lunch-Check Karte und App

 

Allgemeines

Die von der Schweizer Lunch-Check Genossenschaft (SLC) herausgegebene Lunch-Check Karte (LCK) ist eine Debit-Karte, die dem Karteninhaber ermöglicht, die in einem bei SLC angeschlossenen Restaurant und Gastronomiebetrieb getätigte Konsumation (Mahlzeiten mit/ohne Getränke) im Rahmen der Tageslimite bis zum jeweilig verfügbaren Saldo des Guthabens bargeldfrei zu bezahlen.
Es gelten dabei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die mit dem physischen und virtuellen Einsatz der Karte akzeptiert werden.

Antrag und Ausstellung der Karte

Die LCK wird vom Arbeitgeber des Karteninhabers für den Karteninhaber beantragt.
Wird der Antrag von SLC genehmigt, wird die Karte auf den Namen des im Antrag genannten Karteninhabers ausgestellt. Die Karte bleibt Eigentum von SLC.

Eigenschaften der Karte

Die Karte lautet auf den Namen des Karteninhabers und ist nicht übertragbar.
Die Karte kann während den auf der Karte genannten Zeiten eingesetzt werden.
Die Karte ist unbefristet und persönlich.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt SLC, die Karte vor dem ersten Gebrauch in der Lunch-Check App oder unter mylunchcheck.ch zu registrieren. Dabei kann ein Login angelegt werden, mit welchem der Karteninhaber die Tageslimite anpassen und das aktuelle Konsumationsguthaben sowie die erfolgten Belastungen einsehen kann.
Der aktuelle Saldo des Konsumationsguthabens ist zudem jederzeit über den Scan des QR-Codes auf der Kartenrückseite, per SMS oder online auf der LunchCheck App und auf mylunchcheck.ch abrufbar.

Laden der Karte

Die LCK kann mit bis zu CHF 3‘000.00 geladen werden. Die Karte ist jederzeit bis zum Maximalbetrag von CHF 3‘000.00 wieder aufladbar.
Der auf die Karte einbezahlte Betrag verschafft dem Karteninhaber ein Guthaben, welches zur Bezahlung von konsumierten Mahlzeiten mit/ohne Getränke in den bei SLC angeschlossenen Restaurants und Gastronomiebetrieben bis zum Betrag der Tagesausgabenlimite, maximal jedoch bis zum Betrag des jeweils verfügbaren Saldos eingesetzt werden kann.

Inanspruchnahme des Guthabens / Einsatz der Lunch-Check-Karte

Die LCK bzw. das jeweilige aktuelle Guthaben kann ausschliesslich zur Volloder Teilzahlung von Mahlzeiten in Verbindung mit/ohne Getränke in einem SLC angeschlossenen Gastronomiebetrieb verwendet werden. Übersteigt die Konsumation den Betrag der Tageslimite oder des verfügbaren Guthabens, ist der übersteigende Betrag mit anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen.
In der Höhe des Betrages der mit der LCK bezahlten Konsumation reduziert sich das Guthaben des Karteninhabers.
In keinem Falle kann der Karteninhaber die Auszahlung des Guthabens verlangen.
Das Guthaben wird nicht verzinst.
Die LCK kann je nach Kartenart und Kartenaufdruck zeitlich unbeschränkt oder gemäss Vorgaben des Arbeitgebers eingeschränkt eingesetzt werden.
Das Restaurantpersonal kann verlangen, dass sich der Karteninhaber als rechtmässiger Inhaber der Karte ausweist. Das Personal ist jedoch nicht verpflichtet zur Identifizierung des rechtmässigen Inhabers und darf davon ausgehen, dass der Inhaber der Karte auch der Anspruchsberechtigte für das Guthaben ist.
Wenn die Zahlung aufgrund technischer Störungen nicht möglich ist, oder bei Zweifeln an der Berechtigung des Karteninhabers, ist das Restaurant berechtigt, die Zahlung mittels LCK abzulehnen und durch andere Zahlungsmittel zu fordern. Zudem ist das Restaurant berechtigt, SLC über solche Vorkommnisse zu informieren und SLC ihrerseits ist berechtigt, die Karte ohne vorgängige Mitteilung an den Karteninhaber bis zur Behebung der Störung oder Klärung der Berechtigung zu sperren.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte

Im Falle von Verlust/Diebstahl oder Beschädigung der Karte kann der Karteninhaber die Karte in der App, unter mylunchcheck.ch oder über die Hotline 0848 202 848 sperren lassen. Eine Ersatzkarte kann auf mylunchcheck.ch gegen Gebühr beantragt werden.
Mit Erhalt des Ersuchens um Sperrung der Karte wird SLC die bisherige Karte sperren und eine Ersatzkarte ausstellen, auf welche das bis zu Sperrung der bisherigen Karte vorhandene Guthaben übertragen werden kann.
SLC trägt keine Haftung für technische Störungen oder bei Beschädigungen oder missbräuchlicher Verwendung der Karte.

Datenschutz

Der Karteninhaber stimmt zu, dass SLC seine personenbezogenen Daten gemäss Angaben des Arbeitgebers bzw. eigenen Angaben beim Kartenantrag, die Tageslimite, die Belastungen und den aktuellen Saldo der Kundenkarte auf dem Server von SLC speichert und bearbeitet. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zum Zwecke des Betriebes des Lunch-Check Karten-Systems verwendet. Vorbehalten bleibt die Weitergabe dieser Daten an die von SLC zum Betrieb des Systems zugezogenen Dritten, die ihrerseits zum Datenschutz verpflichtet werden.
Der Karteninhaber kann von SLC Auskunft über die über ihn gesammelten Personendaten und gegebenenfalls deren Berichtigung verlangen.

Änderungen und Ergänzungen

SLC ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellste und verbindliche Version der AGB kann unter www.lunch-check.ch/AGB eingesehen und heruntergeladen werden. Sie gilt automatisch für alle bestehenden Kartenverhältnisse.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz von Schweizer Lunch-Check Genossenschaft. Bei Streitfällen findet ausschliesslich das schweizerische Recht Anwendung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der Lunch-Check Karte wurden in deutscher, französischer, italienischer und englische

 

Genossenschaft Schweizer Lunch-Check, November 2019