Kann ich das Guthaben nach Austritt weiterverwenden?

Grundsätzlich muss mit dem Arbeitgeber das für Sie gültige Verfahren abgeklärt werden.

Im Normalfall steht dem Karteninhaber das angesammelte Guthaben auch nach Austritt zur Verfügung. Es hat kein Verfallsdatum und kann nach Belieben aufgebraucht werden.

Hinweis:
Es können keine Banküberweisungen oder Barauszahlungen des Guthabens vorgenommen werden, auch nicht bei Wegzug ins Ausland.