Wie funktioniert die korrekte Deklaration im Lohnausweis?

Lunch-Check Beiträge sind kein Lohnbestandteil. Bis 180 Franken pro Monat und Mitarbeitenden (Stand 1.1.2010) müssen solche Verpflegungsbeiträge nicht als Lohn ausgewiesen werden. Dennoch tauchen Lunch-Check Beiträge auf dem Lohnausweis auf, genauso wie Lunch-Check Beiträge über 180 Franken mit und ohne Arbeitnehmeranteil.

Je nach Höhe des Arbeitgeberbeitrags ist die Abgabe von Lunch-Check Beiträgen wie folgt zu deklarieren:

Beispiel 1:
Abgabe von Lunch-Check Beiträgen bis CHF 180.– pro Monat kostenlos.
Der Beitrag von CHF 180.– wird nicht überschritten. Nur Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.

Beispiel 2:
Abgabe von Lunch-Check Beiträgen im Betrag von CHF 300.– pro Monat zum halben Preis (d.h. der Mitarbeitende bezahlt dafür CHF 150.–).
Der Arbeitgeberbeitrag von CHF 180.– wird nicht überschritten. Nur Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.

Beispiel 3:
Abgabe von Lunch-Check Beiträgen im Betrag von CHF 240.– kostenlos pro Monat.
Differenz von CHF 60.– (CHF 720.– p. a.) als steuerpflichtigen Betrag (Ziff. 2.1) ausweisen und Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.