Wird mir das Lunch-Check Guthaben nach einer Kündigung ausbezahlt?

Nein, die Lunch-Check Beiträge sind von den Sozialversicherungen befreit und dürfen daher in keinem Fall (auch nicht bei Wegzug ins Ausland) ausbezahlt werden. Die Lunch-Check Karte kann je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber aber über die Anstellung hinaus noch weiter verwendet werden. Das Guthaben hat kein Verfallsdatum.