Die Erstkarte pro Mitarbeiter ist kostenlos und ohne Jahresgebühren. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen während mindestens 18 Monaten die Beiträge an Mitarbeiterverpflegung über Schweizer Lunch-Check abrechnet. Bei kürzerer Nutzungsdauer werden die Kosten der Karte und des Erstversands in Rechnung gestellt. Gebühren werden nur für Ersatzkarten und Zusatzdienstleistungen erhoben.
Lunch-Check verrechnet die Beiträge zum Nominalwert, das heißt es kommen keine weiteren Kosten wie Kommissionen oder Ladungsgebühren hinzu.
Lunch-Check richtet Ihnen im Arbeitgeber-Portal ein Benutzerkonto ein, über das Sie die Guthaben der Mitarbeitenden aufladen können. Ein Benutzerhandbuch steht in den Downloads zur Verfügung.
Benötigen Support? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch unter 044 202 02 08.
Lunch-Check Beiträge sind kein Lohnbestandteil. Bis 180 Franken pro Monat und Mitarbeitenden (Stand 1.1.2010) müssen solche Verpflegungsbeiträge nicht als Lohn ausgewiesen werden. Dennoch tauchen Lunch-Check Beiträge auf dem Lohnausweis auf, genauso wie Lunch-Check Beiträge über 180 Franken mit und ohne Arbeitnehmeranteil.
Je nach Höhe des Arbeitgeberbeitrags ist die Abgabe von Lunch-Check Beiträgen wie folgt zu deklarieren:
Beispiel 1: Abgabe von Lunch-Check Beiträgen bis CHF 180.– pro Monat kostenlos.
Der Beitrag von CHF 180.– wird nicht überschritten. Nur Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.
Beispiel 2: Abgabe von Lunch-Check Beiträgen im Betrag von CHF 300.– pro Monat zum halben Preis (d.h. der Mitarbeitende bezahlt dafür CHF 150.–).
Der Arbeitgeberbeitrag von CHF 180.– wird nicht überschritten. Nur Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.
Beispiel 3: Abgabe von Lunch-Check Beiträgen im Betrag von CHF 240.– kostenlos pro Monat.
Differenz von CHF 60.– (CHF 720.– p. a.) als steuerpflichtigen Betrag (Ziff. 2.1) ausweisen und Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.
Bitte bestellen Sie unter Arbeitgeber > Bestellung oder schreiben Sie card@lunch-check.ch Ihr gewünschtes Startdatum und wie viele Karten Sie ungefähr brauchen. Wir kommen dann gerne mit den weiteren Schritten auf Sie zu.
Nein, aus Datenschutzgründen kann der Arbeitgeber weder den Saldo noch die Transaktionsdetails seiner Arbeitnehmenden einsehen. Der Arbeitgeber kann nur die aufgeladenen Beträge auswerten.
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