Die Erstkarte pro Mitarbeiter ist kostenlos und ohne Jahresgebühren. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen während mindestens 18 Monaten die Beiträge an Mitarbeiterverpflegung über Schweizer Lunch-Check abrechnet. Bei kürzerer Nutzungsdauer werden die Kosten der Karte und des Erstversands in Rechnung gestellt. Gebühren werden nur für Ersatzkarten und Zusatzdienstleistungen erhoben.
Lunch-Check verrechnet die Beiträge zum Nominalwert, das heißt es kommen keine weiteren Kosten wie Kommissionen oder Ladungsgebühren hinzu.
Lunch-Check richtet Ihnen im Arbeitgeber-Portal ein Benutzerkonto ein, über das Sie die Guthaben der Mitarbeitenden aufladen können. Ein Benutzerhandbuch steht in den Downloads zur Verfügung.
Benötigen Support? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch unter 044 202 02 08.
Lunch-Check Beiträge sind kein Lohnbestandteil. Bis 180 Franken pro Monat und Mitarbeitenden (Stand 1.1.2010) müssen solche Verpflegungsbeiträge nicht als Lohn ausgewiesen werden. Dennoch tauchen Lunch-Check Beiträge auf dem Lohnausweis auf, genauso wie Lunch-Check Beiträge über 180 Franken mit und ohne Arbeitnehmeranteil.
Je nach Höhe des Arbeitgeberbeitrags ist die Abgabe von Lunch-Check Beiträgen wie folgt zu deklarieren:
Beispiel 1: Abgabe von Lunch-Check Beiträgen bis CHF 180.– pro Monat kostenlos.
Der Beitrag von CHF 180.– wird nicht überschritten. Nur Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.
Beispiel 2: Abgabe von Lunch-Check Beiträgen im Betrag von CHF 300.– pro Monat zum halben Preis (d.h. der Mitarbeitende bezahlt dafür CHF 150.–).
Der Arbeitgeberbeitrag von CHF 180.– wird nicht überschritten. Nur Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.
Beispiel 3: Abgabe von Lunch-Check Beiträgen im Betrag von CHF 240.– kostenlos pro Monat.
Differenz von CHF 60.– (CHF 720.– p. a.) als steuerpflichtigen Betrag (Ziff. 2.1) ausweisen und Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.
Bitte bestellen Sie unter Arbeitgeber > Bestellung oder schreiben Sie card@lunch-check.ch Ihr gewünschtes Startdatum und wie viele Karten Sie ungefähr brauchen. Wir kommen dann gerne mit den weiteren Schritten auf Sie zu.
Nein, aus Datenschutzgründen kann der Arbeitgeber weder den Saldo noch die Transaktionsdetails seiner Arbeitnehmenden einsehen. Der Arbeitgeber kann nur die aufgeladenen Beträge auswerten.
Wie kann ich die Restaurant Choice-Karte akzeptieren?
Sofern Sie Mitglied bei Schweizer Lunch-Check sind, können Sie die Karte über Ihr angemeldetes Kartenterminal akzeptieren.
Sind Sie noch nicht Mitglied? Füllen Sie die Anmeldung jetzt aus.
Welche Konditionen gelten für die Restaurant Choice-Karte?
Für die Umsätze werden, wie bei allen Lunch-Check Zahlungsmitteln, 1.25% Kommission abgezogen.
Wie wird die Restaurant Choice-Karte abgerechnet?
Die Restaurant Choice-Karte wird auf dem Tagesabschluss unter «Lunch Check II» angezeigt. Die Abrechnung findet wöchentlich oder monatlich gemäss Ihrer Vereinbarung mit Lunch-Check statt. Alle Transaktionen werden auf der Abrechnung als Geschenkkarte ausgewiesen.
Grundsätzlich muss mit dem Arbeitgeber das für Sie gültige Verfahren abgeklärt werden.
Im Normalfall steht dem Karteninhaber das angesammelte Guthaben auch nach Austritt zur Verfügung. Es hat kein Verfallsdatum und kann nach Belieben aufgebraucht werden.
Hinweis:
Es können keine Banküberweisungen oder Barauszahlungen des Guthabens vorgenommen werden, auch nicht bei Wegzug ins Ausland.
Die Karte kann bei Verlust sofort in der Lunch-Check App, online im Kundencenter mylunchcheck.ch oder über die Hotline 0848 202 848 gesperrt werden.
Sollte die Karte wieder auftauchen, kann Sie über die Geschäftsstelle von Lunch-Check während den Bürozeiten wieder entsperrt werden.
Eine Ersatzkarte bei Verlust oder Defekt kann online unter mylunchcheck.ch, über die Hotline oder über die Geschäftsstelle von Lunch-Check beantragt werden.
Das Guthaben auf der Karte ist bis zu CHF 3‘000.- limitiert. Um den Bezahlvorgang zu beschleunigen, funktioniert die Karte ohne PIN-Code, die Karte ist aber mit einer täglichen Ausgabenlimite (Standardeinstellung: CHF 100.– pro Tag) geschützt, die in der Lunch-Check App oder im Kundencenter mylunchcheck.ch durch den Karteninhaber angepasst werden kann. Die Abgabe und Nutzung der Lunch-Check Karte unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schweizer Lunch-Check.
Bei denjenigen Restaurants, welche uns einen Reservationslink mitgeteilt haben, können Sie in unserem Restaurant-Verzeichnis eine Reservation vornehmen.
Suchen Sie das Restaurant in der App oder auf unserem online Restaurant-Verzeichnis und wählen es an.
Betätigen Sie den Link «Reservation» bzw. «Tisch reservieren».
Tipp:
Wenn der Link zur Verfügung steht, können Sie sich auch das aktuelle Menü des Restaurants ansehen.
Sie können sich den Benutzernamen oder das Passwort in der Lunch-Check App oder in unserem Kundencenter mylunchcheck.ch zustellen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf «Benutzername vergessen» resp. «Passwort vergessen» auf der jeweiligen Plattform.
Hinweis:
Erhalten Sie keine E-Mail mit Ihrem Benutzernamen, dann ist diese E-Mail Adresse nicht registriert. Versuchen Sie es mit einer anderen oder wenden Sie sich an card@lunch-check.ch um zu prüfen, ob ein Konto besteht.
Schweizweit mehr als 9000 Gastronomiebetriebe zur Auswahl. Alle Akzeptanzstellen finden Sie in unserer App für iOS und Android oder im online Restaurant-Verzeichnis
Einkommenssteuerfrei bis zum gesetzlichen Maximalbetrag
Mit der Karte werden die genauen Beträge auf dem Konto belastet
Die Lunch-Check Beiträge sind eine Zusatzleistung des Arbeitgebers
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.