Was kostet die Lunch-Check Karte?

Die Erstkarte pro Mitarbeiter ist kostenlos und ohne Jahresgebühren. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen während mindestens 18 Monaten die Beiträge an Mitarbeiterverpflegung über Schweizer Lunch-Check abrechnet. Bei kürzerer Nutzungsdauer werden die Kosten der Karte und des Erstversands in Rechnung gestellt. Gebühren werden nur für Ersatzkarten und Zusatzdienstleistungen erhoben.

Lunch-Check verrechnet die Beiträge zum Nominalwert, das heißt es kommen keine weiteren Kosten wie Kommissionen oder Ladungsgebühren hinzu.

Wie funktioniert die Aufladung der Lunch-Check Beiträge?

Lunch-Check richtet Ihnen im Arbeitgeber-Portal ein Benutzerkonto ein, über das Sie die Guthaben der Mitarbeitenden aufladen können. Ein Benutzerhandbuch steht in den Downloads zur Verfügung.

Benötigen Support? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch unter 044 202 02 08.

Wie funktioniert die korrekte Deklaration im Lohnausweis?

Lunch-Check Beiträge sind kein Lohnbestandteil. Bis 180 Franken pro Monat und Mitarbeitenden (Stand 1.1.2010) müssen solche Verpflegungsbeiträge nicht als Lohn ausgewiesen werden. Dennoch tauchen Lunch-Check Beiträge auf dem Lohnausweis auf, genauso wie Lunch-Check Beiträge über 180 Franken mit und ohne Arbeitnehmeranteil.

Je nach Höhe des Arbeitgeberbeitrags ist die Abgabe von Lunch-Check Beiträgen wie folgt zu deklarieren:

Beispiel 1:
Abgabe von Lunch-Check Beiträgen bis CHF 180.– pro Monat kostenlos.
Der Beitrag von CHF 180.– wird nicht überschritten. Nur Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.

Beispiel 2:
Abgabe von Lunch-Check Beiträgen im Betrag von CHF 300.– pro Monat zum halben Preis (d.h. der Mitarbeitende bezahlt dafür CHF 150.–).
Der Arbeitgeberbeitrag von CHF 180.– wird nicht überschritten. Nur Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.

Beispiel 3:
Abgabe von Lunch-Check Beiträgen im Betrag von CHF 240.– kostenlos pro Monat.
Differenz von CHF 60.– (CHF 720.– p. a.) als steuerpflichtigen Betrag (Ziff. 2.1) ausweisen und Feld G (Kantinenverpflegung / Lunch-Checks) ankreuzen.

Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber?

  • Frei von allen Sozialabgaben bis zum gesetzlichen Maximalbetrag von CHF 180.-/Monat und Mitarbeitenden
  • Keine Kosten für Verpflegungsinfrastruktur – die Alternative zum Personalrestaurant
  • Massgeschneidert die beste, einfachste und bei Bedarf individuell entwickelte Lösung zur Verwaltung der Mitarbeiter-Guthaben
  • Einheitliches, faires System für alle Mitarbeitenden, unabhängig von Filialstandort oder Beschäftigungsgrad
  • Zweckgebundene, ausschliesslich für die Verpflegung verwendbare Guthaben
  • Schaffung optimaler Voraussetzungen für eine richtige Pause, fördern damit gesunde Ernährung

Alles rund um die Restaurant Choice Karte für die Gastronomen

Wie kann ich die Restaurant Choice-Karte akzeptieren?

Sofern Sie Mitglied bei Schweizer Lunch-Check sind, können Sie die Karte über Ihr angemeldetes Kartenterminal akzeptieren.
Sind Sie noch nicht Mitglied? Füllen Sie die Anmeldung jetzt aus.

Welche Konditionen gelten für die Restaurant Choice-Karte?

Für die Umsätze werden, wie bei allen Lunch-Check Zahlungsmitteln, 1.25% Kommission abgezogen.

Wie wird die Restaurant Choice-Karte abgerechnet?

Die Restaurant Choice-Karte wird auf dem Tagesabschluss unter «Lunch Check II» angezeigt. Die Abrechnung findet wöchentlich oder monatlich gemäss Ihrer Vereinbarung mit Lunch-Check statt. Alle Transaktionen werden auf der Abrechnung als Geschenkkarte ausgewiesen.

Alles rund um die Restaurant Choice Karte für die Karteninhaber

Wo ist die Restaurant Choice Karte erhältlich?

Sie können die Restaurant-Choice-Geschenkkarte in allen Filialen der Schweizerischen Post sowie auf postshop.ch und sbb.ch kaufen.

Wo kann die Karte eingesetzt werden?

Das Guthaben kann in allen teilnehmenden Restaurants gemäss Restaurant-Liste auf restaurantchoice.ch eingesetzt werden.

Wie erfahre ich den Saldo der Restaurant Choice Karte?

Der Saldo kann auf restaurantchoice.ch abgefragt werden.

Wie lange ist meine Karte gültig?

Die Restaurant Choice-Karte ist ab Kauf 2 Jahre gültig.

Kann ich das Guthaben nach Austritt weiterverwenden?

Grundsätzlich muss mit dem Arbeitgeber das für Sie gültige Verfahren abgeklärt werden.

Im Normalfall steht dem Karteninhaber das angesammelte Guthaben auch nach Austritt zur Verfügung. Es hat kein Verfallsdatum und kann nach Belieben aufgebraucht werden.

Hinweis:
Es können keine Banküberweisungen oder Barauszahlungen des Guthabens vorgenommen werden, auch nicht bei Wegzug ins Ausland.

Wie kann der Saldo abgefragt werden?

Auf der Rückseite der Lunch-Check Karte stehen alle Möglichkeiten zur Saldoabfrage:

  • Scan des QR-Codes auf der Rückseite der Karte
  • SMS-Abfrage (kostenpflichtig, CHF –.20)
  • In der Lunch-Check App
  • Kundencenter mylunchcheck.ch

Was passiert bei einem Verlust der Karte?

Die Karte kann bei Verlust sofort in der Lunch-Check App, online im Kundencenter mylunchcheck.ch oder über die Hotline 0848 202 848 gesperrt werden.

Sollte die Karte wieder auftauchen, kann Sie über die Geschäftsstelle von Lunch-Check während den Bürozeiten wieder entsperrt werden.

Eine Ersatzkarte bei Verlust oder Defekt kann online unter mylunchcheck.ch, über die Hotline oder über die Geschäftsstelle von Lunch-Check beantragt werden.

Wie ist die Sicherheit der Lunch-Check Karte gewährleistet?

Das Guthaben auf der Karte ist bis zu CHF 3‘000.- limitiert. Um den Bezahlvorgang zu beschleunigen, funktioniert die Karte ohne PIN-Code, die Karte ist aber mit einer täglichen Ausgabenlimite (Standardeinstellung: CHF 100.– pro Tag) geschützt, die  in der Lunch-Check App oder im Kundencenter mylunchcheck.ch durch den Karteninhaber angepasst werden kann. Die Abgabe und Nutzung der Lunch-Check Karte unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schweizer Lunch-Check.

Kann ich bei Lunch-Check ein Restaurant reservieren?

Bei denjenigen Restaurants, welche uns einen Reservationslink mitgeteilt haben, können Sie in unserem Restaurant-Verzeichnis eine Reservation vornehmen.

  • Suchen Sie das Restaurant in der App oder auf unserem online Restaurant-Verzeichnis und wählen es an.
  • Betätigen Sie den Link «Reservation» bzw. «Tisch reservieren».

 

Tipp:
Wenn der Link zur Verfügung steht, können Sie sich auch das aktuelle Menü des Restaurants ansehen.

Ich habe meinen Benutzernamen oder das Passwort vergessen

Sie können sich den Benutzernamen oder das Passwort in der Lunch-Check App oder in unserem Kundencenter mylunchcheck.ch zustellen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf «Benutzername vergessen» resp. «Passwort vergessen» auf der jeweiligen Plattform.

Hinweis:
Erhalten Sie keine E-Mail mit Ihrem Benutzernamen, dann ist diese E-Mail Adresse nicht registriert. Versuchen Sie es mit einer anderen oder wenden Sie sich an card@lunch-check.ch um zu prüfen, ob ein Konto besteht.

 

Welche Vorteile hat der Karteninhaber?

  • Schweizweit mehr als 9000 Gastronomiebetriebe zur Auswahl. Alle Akzeptanzstellen finden Sie in unserer App für iOS und Android oder im online Restaurant-Verzeichnis
  • Einkommenssteuerfrei bis zum gesetzlichen Maximalbetrag
  • Mit der Karte werden die genauen Beträge auf dem Konto belastet
  • Die Lunch-Check Beiträge sind eine Zusatzleistung des Arbeitgebers